Die Dauer der Weiterbildung beträgt zwölf Monate. Sie kann nicht gleichzeitig als Weiterbildung an den Facharzttitel angerechnet werden. Umgekehrt kann die sechsmonatige Grundweiterbildung in Zytopathologie im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzttitel für Pathologie nicht an die Weiterbildung zum Schwerpunkt Zytopathologie angerechnet werden. Die Weiterbildung zum Schwerpunkttitel kann frühestens im zweiten Jahr nach Beginn der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie begonnen werden. Mindestens sechs Monate der Weiterbildung können erst nach Abschluss der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Pathologie absolviert werden.
Weitere Informationen sind auf der SIWF-Website publiziert.